Corona
Auf dieser Seite finden Sie die jeweils gültigen Regelungen in Bezug auf Corona. Grundlage dafür sind jeweils die Vorgaben des Schulministeriums NRW. Diese finden Sie hier: Schulministerium NRW - Aktuelles zum Schulbetrieb und Corona
Stand: 04.12.22
Änderungen von Teilen der Coronaregeln gültig ab dem 30.11.22
Gültig ab 10.08.22
Zusätzliches Material: Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schüler zu den Corona Maßnahmen ab 10. August 2022
Welche Corona-Regeln gelten ab diesem Schuljahr in der Schule?
Es gelten weiterhin folgende generelle Regeln: Abstand halten, Hände waschen, Lüften (alle Räume unserer Schule sind mit CO2-Messgeräten ausgestattet, welche auf einen mangelnden Luftaustausch hinweisen und so bei der Wahl der richtigen Lüftungsintervalle unterstützen). Wie auch schon am Ende des letzten Schuljahres ist es aber wieder vorgesehen, dass sich die Kinder verschiedener Klassen auf dem Schulhof, in den Klassen und Kursen, in der Betreuung usw. begegnen.
Müssen die Kinder eine Maske im Unterricht oder auf dem Gelände tragen?
Aktuell gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Es liegt aber die Empfehlung zum Tragen einer Maske (OP-Maske Typ 2 oder FFP2-Maske) vor.
Müssen Lehrerinnen und Lehrer, Betreuerinnen und Betreuer oder Besucher eine Maske tragen?
Aktuell gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Es liegt aber die Empfehlung zum Tragen einer Maske (OP-Maske Typ 2 oder FFP2-Maske) vor.
Werden die Kinder in der Schule getestet?
Regelmäßige anlasslose Reihentestungen sind aktuell nicht vorgesehen.
Schülerinnen und Schüler testen sich freiwillig am 1.Schultag in der Schule selbst. Im weiteren Verlauf sind zurzeit keine weiteren anlasslosen Testungen geplant.
Sollen die Kinder der neuen 1.Klassen sich auch am Start ihrer allerersten Unterrichtsstunde freiwillig testen?
Dies möchten wir so organisieren, dass die Kinder sich freiwillig morgens zuhause testen und nicht während ihrer allerersten Unterrichtsstunde. Wenn Sie dazu die von der Schule zur Verfügung gestellten Tests nutzen möchten, können Sie sich gerne vorher einen an der Schule abholen. Abholtermine im Schulbüro sind: Montag, 08.08.22 von 9.00 - 11.00 Uhr und Dienstag 09.08.22 von 9.00 - 11.00 Uhr.
Was sind typische Corona-Symptome?
Typische COVID-19-Symptome sind: Husten (mehr als gelegentlich und nicht durch eine Grunderkrankung erklärt), Fieber, Schnupfen (nicht durch eine Grunderkrankung erklärt), reduzierter Allgemeinzustand („Abgeschlagenheit“), Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden (z.B. erhebliche Bauchschmerzen mit oder ohne Durchfall und Erbrechen), Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, Muskelschmerzen, Atemnot, Herzrasen.
Mein Kind hat Corona-Symptome, was soll ich tun?
Schülerinnen und Schüler, welche Corona-Symptome haben, testen sich vor der Schule freiwillig selbst zuhause. Dafür erhält jede Schülerin und jeder Schüler 5 Selbsttests pro Monat von der Schule (Ausgabe über die Klassenlehrerin).
Sie haben ihr Kind Zuhause getestet, das Ergebnis ist negativ, was nun?
Bei Symptomen aber negativem Test teilen die Eltern oder Erziehungsberechtigten dies formlos schriftlich mit – das Kind darf dann die Schule besuchen.
Notieren Sie dazu auf einem Zettel für die Klassenlehrerin oder in einer E-Mail () formlos das negative Ergebnis. Beispiel:
1.9.22
Mein Sohn, Max Musterman, Klasse 1a, hat leichten Schnupfen. Das Ergebnis des heutigen Selbsttests vor der Schule war aber negativ.
Viele Grüße Familie Musterman |
Ihr Kind kann nun in die Schule kommen.
Sie haben ihr Kind Zuhause getestet, das Ergebnis ist positiv, was nun?
Das Kind darf vorerst nicht in die Schule kommen (Geschwisterkinder bzw. Kontaktpersonen dürfen in die Schule kommen, sollten sich aber testen). Nun besteht die Verpflichtung, sich einem Corona-Schnelltest („Bürgertest“) oder PCR-Test zu unterziehen. Bis ein negatives Ergebnis des Kontrolltests vorliegt, muss sich isoliert werden. Ist auch der Corona-Schnelltest oder der PCR-Test positiv gilt aktuell: eine Rückkehr in die Schule ist frühestens nach fünf Tagen (mit „Freitestung“) oder ohne „Freitestung“ nach zehn Tagen wieder möglich.
Ich habe gehört, die Schule darf mein Kind trotzdem testen?
Wenn während des Unterrichts oder der Betreuung Corona-Symptome auftreten und keine schriftliche Negativbescheinigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, darf die Schule einen Selbsttest durch die Schülerin oder den Schüler durchführen. Außerdem darf die Schule testen, wenn zwar eine schriftliche Negativbescheinigung vorliegt, sich die Symptome aber deutlich verstärken.
Testet sich das Schulpersonal denn auch?
Dem Personal werden Selbsttests mit derselben Verwendungsabsicht wie oben beschrieben zur Verfügung gestellt.
Was ist, wenn die Lehrerin meines Kindes an Corona erkrankt?
Auch Lehrerinnen sind nur Menschen und können erkranken. Zunächst versuchen wir mit dem vorhandenen Personal die Lücke zu füllen, also Vertretungsunterricht direkt in der Klasse der Kinder zu organisieren. Da die Personaldecke aber ohnehin recht dünn ist und bei mehreren Corona-Erkrankten gleichzeitig noch dünner wird, wird eine Klasse dann auf die verbleibenden Klassen aufgeteilt. Die Kinder erhalten dann Material, welches sie unter der Aufsicht der Lehrerin der ‚Aufteilklasse‘ bearbeiten. Möglich ist auch die vorübergehende Zusammenlegung von zwei Klassen. Erst wenn diese Organisationsformen aufgrund Personalmangels nicht mehr greifen, müssen wir Klassen mit Vorankündigung (spätestens am Tag vorher) zuhause lassen.
Übrigens: Die Klassenlehrerinnen der Parallelklassen bilden ein Jahrgangsteam und sprechen sich im Vorfeld ab. Bei längerer Erkrankung einer Klassenlehrerin kümmert sich die Klassenlehrerin der Parallelklasse also um die Lernorganisation. So ist gewährleistet, dass das Lernen auch bei längerer Erkrankung vernünftig weitergeht.
Mein Kind ist in Quarantäne, aber fit genug für die Schulaufgaben. Was sollen wir tun?
Zunächst einmal überprüfen Sie bitte, ob Ihr Kind trotz positivem Corona-Befund wirklich fit genug für Schularbeit ist. Die Bearbeitung ist für Ihr Kind wirklich Arbeit und somit anstrengend. Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass die Bearbeitung von Aufgaben möglich ist, teilen Sie dies Ihrer Klassenlehrerin mit. Diese bespricht mit Ihnen, wie das Material (entweder digital oder in Papierform) zu Ihnen kommt. Häufig reicht auch bereits eine Weiterarbeit in den Schulbüchern.
Können wir uns nicht einfach digital in den Unterricht einklinken?
Aktuell ist dies aus technischen und vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgesehen. Die Bearbeitung der mit der Lehrerin besprochenen Aufgaben reicht aber auf jeden Fall in einer Quarantänephase von aktuell 5-10 Tagen aus, um nicht „den Anschluss“ zu verlieren.
Und wenn die Schulen wieder ganz schließen? Sollte ich dafür bereits technisch vorsorgen?
Dieses Szenario ist im gesamten letzten Schuljahr an unserer Schule nicht eingetreten. Deshalb sind wir vorsichtig optimistisch, dass das in Zukunft auch so bleibt. Jedes Kind erhält aber, unabhängig von Corona, einen Zugang zur unserer Digitalen Lernplattform (Microsoft Teams). Hier können die Kinder mit Hilfe der Lehrerinnen und unserer schuleigenen Tablets erste digitale Erfahrungen machen und wären somit gerüstet für den Fall der Fälle. Bei einer echten Schulschließung hätten wir dann eine begrenzte Anzahl von Ausleih-Tablets zur Verfügung für diejenigen, die kein eigenes oder nicht genügend Geräte zuhause haben. Die Organisation für schulweiten Distanzunterricht haben wir in unserem ‚Konzept Lernen auf Distanz‘ festgehalten (zu finden auf unserer Homepage: https://bit.ly/3PJBCAj).
Mein Kind hat eine relevante Vorerkrankung, was kann ich tun?
Für Kinder mit Vorerkrankungen gibt es gesonderte Möglichkeiten Schutzvorkehrungen zu treffen. Dies ist in der Vergangenheit an unserer Schule gut gelungen. Sollte es hier (neue) Bedarfe geben, sprechen Sie bitte Ihre Klassenlehrerin und die Schulleitung direkt an.
Mein Kind besucht die Betreuung. Gelten hier besondere Corona-Regeln?
In der Betreuung gelten dieselben Corona-Regeln wie im Vormittag.
Gelten diese Corona-Regeln für das gesamte Schuljahr?
Das kann bis jetzt nicht beantwortet werden. Das Schulministerium weist darauf hin, dass diese Regelungen dem aktuellen Infektionsgeschehen und der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Bei Änderungen in diesen Bereichen werden sich Änderungen an den schulischen Corona-Regeln vorbehalten. Sollte es Neuregelungen geben, informieren wir Sie rechtzeitig. Halten Sie dafür bitte unsere Homepage und Ihre E-Mails im Blick.
Ich habe noch weitere Fragen wegen Corona. Wer kann mir diese beantworten?
Weiterführende Informationen direkt vom Schulministerium erhalten Sie unter https://www.schulministerium.nrw/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten . Rufen Sie gerne auch in der Schule an oder schicken Ihre Frage per Mail an .